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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03 AB   

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https://dejure.org/2003,18476
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03 AB (https://dejure.org/2003,18476)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.06.2003 - L 11 AR 49/03 AB (https://dejure.org/2003,18476)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB (https://dejure.org/2003,18476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Begründung der Befangenheit eines Richters durch unsachliche, herabsetzende oder beleidigende Äußerungen in der mündlichen Verhandlung; Verwendung des Begriffs "Unsinn" im Zusammenhamg mit dem Sachvortrag einer ...

Verfahrensgang

  • SG Detmold - S 1 U 74/02
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03 AB

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2933
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
    Entscheidend ist, ob der Antragsteller von seinem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben befürchten muss, der von ihm abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (BVerfG, NJW 1993, 2230; BSG, NJW 1993, 2262; BVerwG, NJW 1988, 722).

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, NJW 1993, 2230 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11; Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25; Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22).

    Stellt sich jedoch heraus, dass der Beteiligte oder sein Prozessbevollmächtigter hierdurch gekränkt worden sind und aufgrund dessen Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters haben, so muss dieser gegebenenfalls klar stellen, dass seine Äußerung der Verhandlungssituation zuzuschreiben ist und eine Abwertung des Beteiligten oder seines Klagebegehrens nicht beabsichtigt war (ebenso OLG Hamburg, NJW 1992, 2036).

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
    Entscheidend ist, ob der Antragsteller von seinem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben befürchten muss, der von ihm abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (BVerfG, NJW 1993, 2230; BSG, NJW 1993, 2262; BVerwG, NJW 1988, 722).
  • OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 1 W 14/99
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11; Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25; Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22).
  • BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Einkommensteuer - Befangenheit eines Richters

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11; Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25; Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Unmutsäußerungen über das

    Anders als im Falle der Äußerungen der abgelehnten Richter, welche Gegenstand der von der sofortigen Beschwerde zitierten Entscheidungen waren (BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: "Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen"; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036: "Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten"; Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 47: "Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!"; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933: Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als "Unsinn"), durfte die beklagte Partei des hiesigen Rechtsstreits von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Vorsitzenden Richters am Landgericht ... nicht dahin verstehen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt wäre.
  • OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen

    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (LSG NRW, Beschluss vom 16.6.2003 - L 11 AR 49/03 AB, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92, NJW 1992, 2036).
  • OLG Dresden, 11.12.2023 - 4 W 772/23

    Sachverständiger; Befangenheit

    Mit der Bezeichnung eines als unzutreffend erachteten Tatsachenvortrags als "Unsinn" sei demgegenüber nach dem allgemeinem Sprachverständnis stets eine Herabsetzung verbunden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, Rn. 4, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 13 W 13/17 -, Rn. 14, juris).
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